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Wenn die Nachlassregelung nicht in allen Einzelheiten sorgfältig geplant wurde, tritt die nächste Generation vielleicht ein Erbe an, auf das sie gerne verzichtet hätte. Wir beraten Sie kompetent rund um dieses sensible Thema.
Mit einer sorgfältigen Nachlassplanung lassen sich böse Überraschungen bei einem Generationswechsel oder im „Fall der Fälle“ vermeiden. Dies gilt sowohl, im betrieblichen als auch im privaten Bereich. Die Erbfolgebesteuerung und (Unternehmens-) Nachfolgeplanung bildet eine unserer Kernkompetenzen. Wir erörtern alle Aspekte aus erbschafts- und schenkungssteuerlicher Sicht unter Berücksichtigung der ertragsteuerlichen Komponente.
Bei Bedarf ziehen wir einen unserer Kooperationspartner zur Klärung etwaiger zivilrechtlicher Fragestellungen hinzu und unterstützen Sie in außersteuerlichen Planungs- und Umsetzungsvorhaben. So erhalten Sie einen auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Lösungsansatz.
Zu unserem Leistungsangebot zählen u.a.: